Honorar eines Detektivs
Das Erstgespräch ist in jedem Fall unverbindlich und kostenlos!
Die Dienstleistungen eines Detektivs wird nach Zeitaufwand verrechnet. Zuzüglich zum Stundenhonorar kommen Nebenkosten wie Kilometergeld, Telefonkosten, fallbezogene Barausgaben und Spesen.
Bei schwierig gelagerten Fällen kann eine Organisationspauschale verrechnet werden. Konkrete Informationen hinsichtlich des Honorars können wir Ihnen erst nach einem Beratungsgespräch geben, da der Einsatzaufwand auf den jeweiligen Fall abgestimmt werden muss und somit stark variiert.
In manchen Fällen können auch Pauschalpreise angeboten werden.
Aus dem Titel des Schadenersatzes gemäß § 1295 ABGB kann in vielen Fällen der
Ersatz der gesamten Detektivkosten vom Schädiger gefordert werden. Folglich bekommt der Auftraggeber das gesamte Honorar zurückerstattet und es erwachsen ihm keine Kosten. Ein gutes Beispiel hierfür sind die Überwachungskosten für die Beweiserbringung bei ehewidrigen Beziehungen oder Arbeitnehmeruntreue.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite!